Gaustadt: Das Megalith-Gelände -
Stadtplanung wie früher

Die Planung für die Besiedelung des ehemaligen Megalith-Geländes steht in starkem Kontrast zur Schönheit der Bebauung im Weltkulturerbe unserer Stadt.

Die bisherigen Erschließungsmaßnahmen zeugen von einer schlichten und einfallslosen Siedlungsstruktur und dem damit verbundenen Flächenfraß.

Das Bild zeigt das Gebiet am 24. März 2019, Blickrichtung Südost.

In seiner Sitzung am 3.7.2019 wurde im Bausenat über eine neuen Zielsetzung für den Bebauungsplan beraten (Auszug):


Ziele der Planung:
In dem angestrebten Änderungsverfahren sollen für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. G 8, nämlich für das Gelände der Brauerei sowie den östlichen Teil des Wohngebietes auf dem ehemaligen Ziegelei-Gelände modifizierte Ausweisungen vorgenommen werden.

Im Bereich des als eingeschränktes Gewerbegebiet GE(E) ausgewiesenen Brauerei-Geländes sollen zukünftig die Lärmkontigentierungen entfallen.

Im östlichen Bereich des bisher als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen ehemaligen Ziegelei-Geländes soll für die Lärmschutzbebauung entlang der Breitäckerstraße und für die dahinter liegende Bauzeile entlang der Straße Alter Knock (im Bebauungsplan Wohnweg N 2) eine Umwidmung von Allgemeinem Wohngebiet zu Urbanem Gebiet gem. § 6 a BauNVO vorgenommen werden, das als neue Gebietskategorie mit der BauNVO-Novelle 2017 eingeführt wurde.

Das Urbane Gebiet dient zwar grundsätzlich dem Wohnen, es können dort aber auch Gewerbebetriebe und soziale, kulturelle und andere Einrichtungen untergebracht werden, sofern sie die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Zudem sind im Urbanen Gebiet aufgrund des nutzungsgemischten Gebietscharakters bei einer Wohnbebauung höhere Lärmimmissionen als in einem Allgemeinen Wohngebiet zu dulden."

Im Ergebnis ist der Bausenat der Beschlußvorlage des Bauamtes gefolgt und hat beschlossen, die Nutzung des Megalith-Geländes von einem reinen Wohngebiet zu einem gemischten urbanen Gebiet zu erweitern.

Einzelheiten finden sich im Sitzungsvortrag: https://www.stadt.bamberg.de/buergerinformationssystem/vo020.asp?VOLFDNR=7315